Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht kombiniert zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit zu machen, ergibt sich aus der Erfahrung, dass unternehmerische Entscheidungen Gestaltungsspielräume brauchen. Die Auswirkung einer Entscheidung muss der Berater jederzeit im Blick haben. Sie müssen mit ihm diskutieren können.