Ihre steuerlichen Interessen vorgerichtlich wie gerichtlich – auch bis zum BFH – wahrzunehmen, ist selten Aufgabe Ihres Steuerberaters. Es gehört nicht zu seiner täglichen Arbeit.
Zusammenarbeit - Berater für Berater – ist geboten. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind nicht Konkurrenten, sondern Partner. Statt ihrer, mit ihnen oder für sie - jedenfalls aber für Sie - werden hier Ihre Interessen in Steuerstreitverfahren bei Streit und Verständigung in
vertreten.